0345 – 5667390 info@pus-halle.com

Selbstverwaltete Pflege -Wohngemeinschaften

Was ist eine selbstverwaltete Pflege -Wohngemeinschaft?

Wenn Bewohner oder ihre Angehörigen eine Pflege-Wohngemeinschaft gemeinschaftlich gründen, die von ihnen selbstbestimmt organisiert und verwaltet wird, spricht man von einer sogenannten selbstorganisierten Pflege-Wohngemeinschaft. Die Bewohner bzw. deren Angehörigen regeln alle Fragen, die die Wohngemeinschaft betreffen, selbst. Sie entscheiden beispielsweise darüber, wer in die Wohngemeinschaft einzieht oder wie der Alltag gestaltet wird. Daher eignet sich diese Wohnform im Besonderen für Menschen, die Angehörige haben, die ihre Interessen vertreten können, falls der Bewohner selbst dies nicht alleine kann.

Leben nach BGB statt nach Pflegeheimordnung

In einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Tragen. Die Heimaufsicht ist hier nicht zuständig und kann daher auch nicht tätig werden. Ebenso gelten die Festlegungen der Heimmindestbauverordnung oder der Heimpersonalverordnung nicht

Welche Verträge müssen geschlossen werden?

Mietvertrag
Über die Räumlichkeiten der Pflege-Wohngemeinschaft muss ein Mietvertrag geschlossen werden.

In der Regel schließen die WG als Ganzes mit dem Vermieter einen Mietvertrag. Möglich ist aber auch, dass jeder Bewohner einzeln mit dem Vermieter einen solchen Vertrag vereinbart.

Vertrag über Betreuungs- und Unterstützungsleistungen
Die Bewohner beauftragen gemeinschaftlich eine Person oder mehrere Personen, die sich tagsüber in der Wohnung aufhält, die Bewohner betreut und den Alltag organisiert und verwaltet, Beschäftigungsangebote macht und im Haushalt unterstützt.

Diese allgemeinen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen einer sogenannten "Präsenzkraft" werden vertraglich festgelegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse die Kosten der Präsenzkraft. Dazu ist darauf zu achten, dass die angebotenen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen nicht zu umfangreich sind. Es darf nicht der Eindruck entstehen, als seien die Bewohner so umfassend wie in einem Pflegeheim versorgt.

In einer Pflege-Wohngemeinschaft muss den Bewohnern bzw. deren Angehörigen die Möglichkeit verbleiben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alltägliche Aufgaben auch selbst zu erledigen. Beides sollte bereits aus dem Vertrag hervorgehen.

Pflegedienstvertrag
Bewohner die pflegebedürftig sind, schließen außerdem mit einem Pflegedienst einen Pflegedienstvertrag für bestimmte Leistungen ab, um ihren persönlichen Pflegebedarf zu decken.

Die Bewohner einer Pflege-Wohngemeinschaft sollten den Pflegedienst, von dem sie versorgt werden wollen, frei wählen können.

Benötigt ein Bewohner zusätzlich beispielsweise Hilfe beim Einnehmen von Medikamenten, muss ein Vertrag über die sogenannte Behandlungspflege mit einem Pflegedienst abgeschlossen werden.

Gemeinschaftsvereinbarung
Zuletzt empfiehlt es sich außerdem, eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, die das Miteinander in der Pflege-Wohngemeinschaft regelt.

Die Inhalte dieser Gemeinschaftsvereinbarung hängen insbesondere davon ab, ob es sich um eine selbstorganisierte oder trägerorganisierte Pflege-Wohngemeinschaft handelt.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für das Wohnen in einer Pflege-WG hängen natürlich sehr von den individuellen Bedürfnissen ab. Die drei wichtigsten Faktoren sind:

Miete

Teilen sich die Senioren eine Wohnung, in der jeder Bewohner nur ein Zimmer bewohnt, kann man Miete sparen.

Leben

Lebenshaltungskosten, also Ausgaben für Einkäufe, Ausflüge, Medien, usw

Pflege

Seit 2008 können Wohngruppen-Mitglieder ambulante Pflegedienste oder -kräfte gemeinsam in Anspruch nehmen, also in einem Pool zusammenfassen. So sparen sie zum Beispiel die Anfahrtskosten.

Das sollte bei der Gründung beachtet werden

  • Überlegen Sie sich im Vorfeld, wie viel Privatsphäre Sie brauchen und wie viel Zeit Sie in Gesellschaft verbringen möchten.
  • Suchen Sie Mitbewohner, die sich idealerweise für ähnliche Aktivitäten interessieren. Das reduziert mögliche Reibungspunkte.
  • Definieren Sie gemeinsame Vorhaben, treffen Sie klare Vereinbarungen und einigen Sie sich über eine Aufgabenverteilung. Wer ist der Schatzmeister, der Einkaufskoordinator oder der Gartenbeauftragte?
  • Bei der Auswahl des Hauses oder der Wohnung sollten Sie auf eine gute Infrastruktur achten, z. B. Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel usw
  • Überlegen Sie im Vorfeld, wie mit steigendem Pflegebedarf einzelner Bewohner umgegangen werden soll.

Mögliche Zuschüsse

Wohngruppenzuschlag

Pflegebedürftige in Pflege-Wohngemeinschaften, die bestimmte Anforderungen erfüllen, haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich.

Gründungszuschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Pflegebedürftige, die eine Pflege-Wohngemeinschaft gründen oder zumindest daran beteiligt sind, einmalig den Betrag von 2500 Euro. Eine Pflege-Wohngemeinschaft erhält maximal 10.000 Euro als Förderung.

Umbaumaßnahmen

Beispielsweise kann in einem mehrgeschossigen Haus ein Treppenlift erforderlich sein. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse für Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bis zu 4000 Euro. Pro Pflege-Wohngemeinschaft gibt es maximal 16.000 Euro. Dabei prüft die Pflegekasse für jeden Pflegebedürftigen, ob die Voraussetzungen bei ihm vorliegen.

Aktuelle Projekte

Jetzt anrufen & beraten lassen:

Mo – Fr. 08 – 16 uhr

Oder Rückruf anfordern