Was ist eine selbstverwaltete Pflege -Wohngemeinschaft?
Wenn Bewohner oder ihre Angehörigen eine Pflege-Wohngemeinschaft gemeinschaftlich gründen, die von ihnen selbstbestimmt organisiert und verwaltet wird, spricht man von einer sogenannten selbstorganisierten Pflege-Wohngemeinschaft. Die Bewohner bzw. deren Angehörigen regeln alle Fragen, die die Wohngemeinschaft betreffen, selbst. Sie entscheiden beispielsweise darüber, wer in die Wohngemeinschaft einzieht oder wie der Alltag gestaltet wird. Daher eignet sich diese Wohnform im Besonderen für Menschen, die Angehörige haben, die ihre Interessen vertreten können, falls der Bewohner selbst dies nicht alleine kann.
Leben nach BGB statt nach Pflegeheimordnung
In einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Tragen. Die Heimaufsicht ist hier nicht zuständig und kann daher auch nicht tätig werden. Ebenso gelten die Festlegungen der Heimmindestbauverordnung oder der Heimpersonalverordnung nicht
Welche Verträge müssen geschlossen werden?
In der Regel schließen die WG als Ganzes mit dem Vermieter einen Mietvertrag. Möglich ist aber auch, dass jeder Bewohner einzeln mit dem Vermieter einen solchen Vertrag vereinbart.
Diese allgemeinen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen einer sogenannten "Präsenzkraft" werden vertraglich festgelegt.
Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse die Kosten der Präsenzkraft. Dazu ist darauf zu achten, dass die angebotenen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen nicht zu umfangreich sind. Es darf nicht der Eindruck entstehen, als seien die Bewohner so umfassend wie in einem Pflegeheim versorgt.
In einer Pflege-Wohngemeinschaft muss den Bewohnern bzw. deren Angehörigen die Möglichkeit verbleiben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alltägliche Aufgaben auch selbst zu erledigen. Beides sollte bereits aus dem Vertrag hervorgehen.
Die Bewohner einer Pflege-Wohngemeinschaft sollten den Pflegedienst, von dem sie versorgt werden wollen, frei wählen können.
Benötigt ein Bewohner zusätzlich beispielsweise Hilfe beim Einnehmen von Medikamenten, muss ein Vertrag über die sogenannte Behandlungspflege mit einem Pflegedienst abgeschlossen werden.
Die Inhalte dieser Gemeinschaftsvereinbarung hängen insbesondere davon ab, ob es sich um eine selbstorganisierte oder trägerorganisierte Pflege-Wohngemeinschaft handelt.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten für das Wohnen in einer Pflege-WG hängen natürlich sehr von den individuellen Bedürfnissen ab. Die drei wichtigsten Faktoren sind:
Miete
Leben
Pflege
Das sollte bei der Gründung beachtet werden
- Überlegen Sie sich im Vorfeld, wie viel Privatsphäre Sie brauchen und wie viel Zeit Sie in Gesellschaft verbringen möchten.
- Suchen Sie Mitbewohner, die sich idealerweise für ähnliche Aktivitäten interessieren. Das reduziert mögliche Reibungspunkte.
- Definieren Sie gemeinsame Vorhaben, treffen Sie klare Vereinbarungen und einigen Sie sich über eine Aufgabenverteilung. Wer ist der Schatzmeister, der Einkaufskoordinator oder der Gartenbeauftragte?
- Bei der Auswahl des Hauses oder der Wohnung sollten Sie auf eine gute Infrastruktur achten, z. B. Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel usw
- Überlegen Sie im Vorfeld, wie mit steigendem Pflegebedarf einzelner Bewohner umgegangen werden soll.